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Die zusätzliche Verordnung, über mehrere
Jahre hinweg auch solchen Betrieben die Ausbildung zu genehmigen, die
nicht über die entsprechende Eignung (im Handwerk: die Meisterprüfung)
verfügen, kann wohl nur von solchen Politikern gefordert worden sein,
die Sorge um die Menge der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen
zeigen wollten. Solche politischen Akteure sind offensichtlich
grundsätzlich von jeder lebensnahen Sach- und Fach-kenntnis befreit -
und von der Fähigkeit zwischen Qualität und Quantität unterscheiden zu
können auf jeden Fall.
Verwunderlich ist es deshalb nicht, dass einzelne Betriebe
phantasievolle eigene Ideen verwirklichen, um den Verordnungsirrsinn zu
entgehen. Von Stammtischparolen
wie "künftig zahle ich meinen Auszubildenden keine Aus-bildungsbeihilfe
mehr, sondern bei mir muss bezahlen, wer ausgebildet werden will" bis zu
angeblich umfassenden
Ausbildungsangeboten innerhalb einer Praktikanten-Tätigkeit (die so
nicht zulässig sind!) sind hier kreative, wenn auch nicht immer
gesetzestreue Angebote zu beobachten.
Das Bundesarbeitsgericht kam in einer Entscheidung vom 13. März 2003 (6
AZR 564/01) zu dem Schluss: "Praktikant ist, wer sich für eine
vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und
Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die
keine syste-matische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer
Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zu-lassung zum
Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt."
Den Fotografenmeister Ralph Thiele aus Sehnde ficht das nicht an. Er
bietet auf seiner Home-Page
http://www.thiele-photo.de unter dem Link "Jobs" an:
"Wir bieten interessierten und lernwilligen -und nur solchen - ein
Langzeitpraktikum an , mit der gleichen Ausbildungsver-gütung wie zuvor.
Halbjährlich wird ein Zeugnis ausgestellt in dem eine Beurteilung über
die bis zum dem Zeitpunkt erreichte Qualifikation ausgestellt wird.
Parallel stellt der Ausbildungsleiter praxisbezogene Aufgaben, welche zu
einer hochwertigen und repäsentativen Mappe verarbeitet werden soll, die
später als Bewerbungs-, und Qualifikationsunterlage dienen soll.
Die Vorteile:
-
praxisbezogenen Ausbildung ohne
unwichtigen Details konzentration auf das Wesentliche
-
transparetere Ausbildung durch
Beurteilung des Ausbilders nicht der Schule
-
Theoretischer Unterricht - JA !
...aber nur praxisbezogen und keine Formeln die später eh´ jeder
vergißt und die niemand zum Geld verdienen braucht!
-
keine Bindung an den Betrieb durch
Verträge -die Aubildung dauert nur so lang wie es beide Seiten (Auszubildener
und Ausbilder) für richtig und effektiv halten!
-
eingesparte Finanzen werden in
Workshop´s oder Lehrgänge investiert die nach den Wünschen und
Bedürfnissen des Auszubildenden zusammen mit dem Ausbilder
ausgesucht werden. Keine Einheitslehrgänge! Nachweis der
Qualifikation durch Urkunde der Workshop- bzw. Seminarleiter
-
Motivation durch Leistungsdruck! Wie
im Arbeitsleben später auch kann man sich nicht auf einem praktisch
unkündbaren Ausbildungsvertrag ausruhen sondern ist gefordert
Leistung zu zeigen ... oder die Konsequenzen zu tragen!
-
Möglichkeit zu wechseln des
Ausbildungsbetriebs um eine breit gefechertere Ausbildung zu
erhalten.
-schneller am Ziel durch mehr Leistungsbereitschaft, zielgerichtete
Ausbildung (wir gehen von ca. 2 Jahren aus)
-
bessere Chancen bei der späteren
Stellensuche druch kontinuierliches Vorbereiten ( z.B.Mappe ) "
Das nach solch einer "Ausbildung" jemand
eine Anstellung aufgrund der Qualifikationsnachweise durch Workshop-
oder Seminarleiter erhält, ist zweifelhaft - unzweifelhaft scheint
lediglich, dass Fotografenmeister Ralph Thiele während des von ihm
offerierten "Langzeitpraktikums" eine äußerst preiswerte Arbeitskraft
beschäftigt. Hierzu ist zur Information die Lektüre der Site:
http://www.recht-im-praktikum.de (eine Information des
Rechtsanwalt Christian Regnery, Berlin) zu empfehlen. Dort findet man
u.a.
"Bei vielen Praktika, die nicht gerade im Rahmen einer anerkannten
Ausbildung gemacht werden, handelt es sich rechtlich oft um ganz
gewöhnliche Arbeitsverhältnisse.
Denn, so das Bundesarbeitsgericht (BAG): …ein Praktikant schaut und hört
zu, läuft mit, probiert auch mal selbst aus - er ist aber mit seinen
Verrichtungen nicht in die
tägliche Arbeit des Betriebes eingebunden…."
und
"Indizien dafür, dass nur ein
Scheinpraktikum vorliegt, sind insbesondere Länge der Arbeitszeit, feste
Dienstpläne, eigener Arbeitsplatz und Kontakt mit Dritten, Kunden etc."
Was der Fotografenmeister Thiele also da auf seiner Site wirklich
anbietet, kann maximal eine "betriebliche Aus-bildung" oder ein
"Anlernen" sein - keinesfalls eine Ausbildung oder gar ein anerkannter
Ausbildungsgang!
Fotografenmeister Thiele scheint darüber hinaus nicht nur das
Arbeitsrecht nicht zu interessieren - er scheint sich auch mit den
Urheberrechten nicht besonders auszukennen. Folgt auf das Angebot seines
"Lanzeitpraktikums" doch eine Beschreibung dessen, was auf den künftigen
Praktikanten so zukommt. Und diese ist, nahezu wortgleich, mit
Rat-schlägen und Empfehlungen die wir im Zusammenhang mit allgemeinen
Ausbildungsratschlägen auf unserer Job-Börse
(http://www.bf-muc.de/wissen_beruf.htm)
veröffentlicht haben - und mit "© Berufsfotografen.com" eindeutig
gekenn-zeichnet haben.
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